AGBs | Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Umfang der Assistenzleistungen

Assistenzleistungen beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Erhalt bzw. Erlangung des Arbeitsplatzes
  • Erneute Teilhabe am Leben / Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
  • Haushalt
  • Pflege
  • Erhalt von vorhandenen Fähigkeiten

außerdem

  • Förderung und Unterstützung lebenspraktischer Fähigkeiten/Fertigkeiten und subjektiven Wohlbefindens
  • Förderung von Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung
  • Begleitung und Assistenz in Ämtern und Behörden
  • Unterstützung bei Kontakten zu Angehörigen
  • Beratung und Unterstützung zur Freizeitgestaltung und Urlaub
  • Unterstützung bei der Bewältigung behinderungsbedingter Problemstellungen
  • Förderung und Unterstützung der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben Der individuelle Hilfebedarf ist Grundlage des Gesamtpaketes.
  • Sonstiges

Leistungen können ausdrücklich ausgeschlossen werden


§ 2 Regelungen zur Kündigung

  • Beide Vertragsparteien haben das Recht, jeweils zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat den Vertrag zu kündigen.
  • Fristlose Kündigungen können von beiden Parteien gemäß der gesetzlich geregelten Gründe realisiert werden (z.B. sexuelle Belästigung, Diebstahl, etc.).

§ 3 Abrechnung & Kosten

  • Die Berechnung der erbrachten Leistungen erfolgt stundenweise. Leistungszeiten unterhalb einer Stunde werden zur vollen Stunde zusammengefasst.
  • Der vertraglich vereinbarte Betrag für die Assistenzen muss bis zum jeweils 4. eines Monats auf dem Konto von „Assistenz im Alltag“ eingegangen sein.
  • Telefonate, Aktenarbeit und sonstige Arbeitszeiten, die eindeutig nur dem Auftraggeber gelten, werden in die Berechnung der Leistungsstunden aufgenommen.
  • Vereinbarte Leistungstermine müssen eingehalten werden. Wenn sie mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden, werden sie mit € 14,86. Andernfalls werden sie mit mindestens € 29,71 in Rechnung gestellt (Stundensätze gültig bis 31.12.2024).
  • „Assistenz im Alltag“ bevorzugt die direkte Abrechnung mit dem Kostenträger. Andere Regelungen werden nur im Ausnahmefall vereinbart.
  • Der Auftraggeber wird zunächst Schuldner für den vollen vereinbarten Betrag, bis dieser beglichen wurde.
  • U.U. behält sich „Assistenz im Alltag“ vor, die beschiedene Stundenzahl im voraus beim Kostenträger in Rechnung zu stellen.
  • Die zusätzlichen Kosten für den Eintritt in Museen, zu Konzerten, Messen oder Veranstaltungen trägt der Klient für den Assistenten.

§ 4 Unterstützung bei Beantragung der Kostenübernahme

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, beim Kostenträger Kostenübernahme für die Assistenz zu beantragen. Er verpflichtet sich weiterhin, alle für die Bearbeitung des Antrages notwendigen Unterlagen einzureichen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber bei der Erledigung dieser Formalitäten zu unterstützen, wenn es der Auftraggeber wünscht.
  • Er verpflichtet sich weiterhin, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn die Kostenübernahme durch den Kostenträger gefährdet erscheint, d.h. laufende Assistenzleistungen u.U. vom Auftraggeber selbst bezahlt werden müssen.

§ 5 Vertragsdauer

  • Der Assistenzvertrag wird – wenn nicht explizit anders vereinbart – immer für eine klar abgegrenzte Zeit geschlossen, die sich für gewöhnlich mit dem Bewilligungszeitraum des Kostenträger deckt.
  • Die Kündigungsfristen werden explizit im Assistenzvertrag individuell vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende.
  • Der Assistenzvertrag kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, wenn eine Vertragspartei trotz vorheriger Abmahnung wiederholt gegen Inhalte dieses Vertrages verstößt.

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

  • Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Erbringung der Leistung durch qualifiziertes Personal. Nach Möglichkeit wird der Personaleinsatz mit ihm abgestimmt. Anspruch auf Erbringung der Leistung durch bestimmte Personen besteht – wenn nicht anders vereinbart – ausdrücklich nicht.
  • Assistenz im Alltag sowie alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verschwiegenheit über alle durch die Wahrnehmung des Assistenzverhältnisses bekannt werdenden persönlichen Umstände des Auftraggebers zu wahren.
  • Auch wenn es im Interesse des Auftragnehmers liegt, muss insbesondere der Weitergabe von Informationen an Ämtern oder Ärzte ausdrücklich durch den Auftraggeber zugestimmt werden.
  • Nebenabsprachen sowie Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 7 Haftungsausschluss

  • „Assistenz im Alltag“ übernimmt durch diesen Assistenzvertrag Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des vorgegebenen bzw. durch freie Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegten Stundenkontingentes.
  • Es wird damit jedoch keinerlei Aufsichtspflichten übernommen, weder während der Assistenzzeit, noch außerhalb dieser. Weiterhin haftet die Firma „Assistenz im Alltag“ nicht für Schäden oder Nachteile, die der Auftraggeber während der Assistenzzeit erleidet, noch für Schäden oder Nachteile, die der Auftraggeber Dritten zufügt.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGBs oder des abgeschlossenen Assistenzvertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien eine neue Vorschrift zu schaffen, die inhaltlich der unwirksamen am nächsten kommt. Der Vertrag bleibt in seinem Bestand von der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen unberührt.


§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Köln.