Das „Persönliche Budget“

Das Persönliche Budget ermöglicht es Menschen mit Schwerbehinderung oder Beeinträchtigung, ihre Assistenzleistungen individuell und selbstbestimmt zu gestalten. Diese Leistungsform wurde mit dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeführt und bietet eine Alternative zu traditionellen Dienst- und Sachleistungen zur Teilhabe. Menschen mit Behinderungen können ihr Persönliches Budget eigenständig nutzen, um notwendige Aufwendungen für ihren persönlichen Hilfebedarf zu decken. Als Budgetnehmer*innen haben sie die volle Freiheit, die passenden Assistenzdienste, Zeiten und Personen selbst auszuwählen und flexibel zu organisieren.

Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung und ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigung, ihre Assistenz in Köln eigenverantwortlich zu verwalten. Das Persönliche Budget ersetzt das bisherige Modell, bei dem ein Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsempfängerinnen bestand. Stattdessen wird auf Geldleistungen oder Gutscheine gesetzt, sodass Budgetnehmerinnen als „Expert*innen in eigener Sache“ entscheiden können, welche Assistenzleistungen ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.

Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erlaubt es, unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe in einem Budget zu kombinieren. So können neben Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auch Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Sozialhilfe integriert werden. Menschen mit Schwerbehinderung oder Beeinträchtigung können bei den jeweiligen Leistungsträgern in Köln einen Antrag auf das Persönliche Budget stellen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets, sodass alle Anträge unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen bewilligt werden müssen.

Das Persönliche Budget bietet Menschen mit Behinderungen eine moderne und flexible Lösung, ihre Assistenzleistungen in Köln individuell und bedarfsgerecht zu gestalten.